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   BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77   

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https://dejure.org/1978,8390
BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77 (https://dejure.org/1978,8390)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 7 RAr 45/77 (https://dejure.org/1978,8390)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 45/77 (https://dejure.org/1978,8390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsloser - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit - Betreuung von Kindern - Dämmerschicht

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 257
  • BB 1978, 1312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1973 - 7 RAr 10/72
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu 5 105 Abs. 1 AFG aF (vgl Urteile vom 19. Dezember 1973 " 7 RAr 10/72 - Sgb 1974, S 519; ABA 1974 S 125, Dienstblatt C der Beklagten Nr. 1781 a ,.

    Bereits in dem erwähnten Urteil vom 19. Dezember 1975 - 7 RAr 10/72 - (aa0) hat der Senat entschieden, daß sich die Privilegierung der Arbeitszeitdauer in 5 405 Abs. 4 AFG aF nicht auf Lage und Verteilung dieser Arbeitszeit erstreckt, sondern diese "der Marktüblichkeit" entsprechen müssen.

    fingiert oder nur dessen Feststellung erleichtert wird, eine Frage, mit der sich das LSG auseinandergesetzt hat; der Senat hat ersteres im Urteil vom 19. Dezember 1975 (aaO) für möglich .

    - 7 RAr 10/72 - gehalten.

    Das ist fachlich der Bereich aller Tätigkeiten, für die sie in Betracht kam, und räumlich der Bereich, den sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln, dh hier also (auch) mit Hilfe ihres Pkw, zumutbar täglich erreichen konnte (vgl BSG vom 19. Dezember 1975 - 7 RAr 10/72 - aaO - und vom Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -).

  • Drs-Bund, 03.11.1975 - BT-Drs 7/4245
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77
    In erster Linie an diesen Bereich hatte offenbar auch der Gesetzgeber mit der Ergänzung des 5 105 Abs. 1 Satz 2 AFG durch das HStruktG-AFG gedacht (vgl BT-Druuks 7/4245, Begründung zu Art. 20 5 1 Nr. 22 a, S 9).

    Er hat danach gegenüber dem früheren Rechtszustand nur klarstellende Bedeutung, wie auch die hierzu verlautbarte Absicht des Gesetzgebers erhellt (vgl BT-Drucks 7/4245, Begründung zu Art. 20 5 1 Nr. 22 a, S 9).

    Wie aus dem Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum H8truktG (vgl BT-Drucks 7/4245 S 9) hervorgeht, soll diese Vorschrift vielmehr nur sicherstellen, daß Arbeitslose, die wegen anderer als der oben genannten häuslichen Bindungen nur noch Teilzeitarbeit ausüben können, hinsichtlich deren Lage und Verteilung keine besonderen Bestimmungen treffen dürfen.

    Hier wird es nicht fernliegen, die Bezeichnung bestimmter Arbeitszeiten als einen sachgerechten Vermittlungswunsch des Arbeitslosen anzusehen, zumal da auch der oa BT-Ausschuß davon ausgegangen ist, daß ungeachtet der Regelung des 5 103 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 "bei der Arbeitsvermittlung die persönlichen Verhältnisse des Arbeitslosen berücksichtigt werden, so daß Schwierigkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer weitgehend vermieden werden" (BT-Drucks 7/4245 S 9).

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 20/74
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77
    zu 5 105 AFG, und vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -, DRV 1976, 268, Sgb 1976, 524, Dienstblatt C der Beklagten Nr. 2050 zu 5 103 AFG), die sich an frühere Rechtsprechung zu 5 76 des 14.

    Das ist fachlich der Bereich aller Tätigkeiten, für die sie in Betracht kam, und räumlich der Bereich, den sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln, dh hier also (auch) mit Hilfe ihres Pkw, zumutbar täglich erreichen konnte (vgl BSG vom 19. Dezember 1975 - 7 RAr 10/72 - aaO - und vom Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -).

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 8/74
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77
    Übliche Bedingungen liegen in dem Sinne vor, wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswerten Umfang, in beachtlicher Zahl (vgl BSGE 41, 16, 21; ferner Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm 2 b zu 5 105; Schönefelder/Kranz/Wanka, aa0"Rd Nr. 6 zu 5 105).
  • BSG, 30.10.1959 - 7 RAr 2/58
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77
    versicherung -AVAVG- anschloß (vgl BSGE 11, 16; 42, 226; 47, 164), kam es für die Verfügbarkeit eines Arbeitslosen, der zwar noch mehr als geringfügig, aber nicht mehr vollschichtig arbeiten konnte, darauf an, daß die ihm noch mögliche Arbeitszeit nach Lage und Verteilung der Marktüblichkeit entspricht.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Hierzu gehört vor allem der rechtliche Normrahmen, wie etwa Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen- und Urlaubsregelungen, Beachtung von Arbeitsschutzvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen und tarifvertragliche Vereinbarungen (BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 vorgesehen; zum Arbeitsförderungsrecht: BSGE 11, 16, 20; 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 46, 257, 259 = SozR 4100 § 103 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 23 S 55; BSG Urteil vom 21.4.1993 - 11 RAr 79/92 - Die Beiträge 1994, 431).

    Die Bedingungen sind "üblich", wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswertem Umfang und in beachtlicher Zahl (BSG Urteil vom 19.10.2011, aaO, RdNr 29; BSGE 46, 257, 262, 264 = SozR 4100 § 103 Nr. 17 S 40, 42; SozR 2200 § 1247 Nr. 43 S 86 f; BSG Urteil vom 21.4.1993, aaO, Die Beiträge 1994, 431) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2013 - L 3 R 346/11

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes -

    "Übliche Bedingungen" einer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt liegen vor, wenn diese zwar nicht in der Mehrzahl, aber in einer beachtlichen Zahl der Arbeitsverhältnisse vorliegen (vgl. z.B. zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz: BSG, Urteil vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 45/77 - BSGE 46, 257ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 284/13
    Die Bedingungen sind "üblich", wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswertem Umfang und in beachtlicher Zahl (BSG SozR Nr. 12 zu § 76 AVAVG; BSGE 46, 257, 262, 264 = SozR 4100 § 103 Nr. 17).
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